Ausbildungsplan zur Forschungstaucherausbildung
Die Ausbildung zum Forschungstaucher erfolgt auf der Grundlage des Ausbildungsplanes (Anlage 4 in der BGR / GUV-R 2112 "Einsatz von Forschungstauchern"). Sie umfasst insgesamt 240h mit nachfolgenden Schwerpunkten:
- Theoretische Ausbildung
- Tauchgeschichte (4h)
- Rechtliche Grundlagen, Versicherungsschutz (ca. 12h)
- Naturwissenschaftliche Grundlagen (ca. 12h)
- Medizin (ca. 16h) mit
- funktioneller Anatomie und Physiologie und
- Tauchunfallmanagement, Tauchkrankheiten, 1. Hilfe
- Gerätekunde (ca. 12h)
- wiss. Arbeitsmethoden unter Wasser (ca. 6h)
Zwischenabschluss: Ankreuztest (90 Fragen in 100min) - Praktische Ausbildung
- Schwimmhallenausbildung(ca. 20h)
- Freiwasserausbildung (70 Tauchgänge (TG), 30h mit dem autonomen
Leichttauchgerät) davon 10TG zwischen 15 ...24m Wassertiefe und 5
TG >24m Wassertiefe
- Taucherdienst (ca. 136h: Zusammenarbeit in der Tauchgruppe,
Notfallübungen, Seemannschaft, Gerätepflege und -wartung)
Die Forschungstaucherausbildung kann zeitlich um max. 90h verkürzt werden, wenn der Auszubildende vor Beginn der FT-Ausbildung Erfahrungen aus dem Sporttauchbereich und andere Fähigkeiten wie folgt nachweisen kann:
- mind. Sporttauchbrevet CMAS** (T2-äquivalent)
- Wenigstens 30 nachgewiesene Tauchstunden mit Tauchtiefen zwischen 0.5 und 30 m.
- Der dokumentierte Nachweis des sicheren Umganges mit dem Trockentauchanzug.
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
- Gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach G 31.
Das Forschungstauchen ist eine Form des beruflichen Tauchens; die Ausbildung zum "Geprüften Forschungstaucher" ist kein Sonderkurs eines Sporttauchverbandes! Bei der Auswahl der Kursteilnehmer ist deren Begründung über die berufliche Notwendigkeit der Forschungstaucherausbildung ein wichtiges Kriterium - nicht allein nur das Datum der Bewerbung!