Tauchertauglichkeit für Forschungstaucher
Die Tauchertauglichkeit für Forschungstaucher ist eine arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung und darf nur von ermächtigten Ärzten bzw. Berufs- und Arbeitsmedizinern mit besonderer Fachkunde ausgeführt werden, die zusätzlich in der Lage sein müssen, den Arbeitsplatz des Forschungstauchers einschätzen zu können. Die "normale" Sporttauchertauglichkeit wird nicht anerkannt!
Die Verwendung des besonderen Formulars durch den untersuchenden Arzt ist nicht (mehr) zwingend vorgeschrieben, wird aber (dringend) empfohlen, weil alle notwendigen Angaben dort Platz finden.
Das sind:
- persönliche Angaben zum Untersuchenden
- Unterschrift / Stempel des berechtigten Arztes (der Arzt hat zu bescheinigen ...)
- Tauchtauglichkeit bzw. Auflagen
- Bezeichnung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G 31 mit der Art der Tätigkeit: Taucherarbeiten! NICHT DRUCKLUFT!
- Hinweis Erst- oder Folgebescheinigung
- Tag der Untersuchung (nicht der Bescheinigung - die weicht in der Regel ab, weil die Laborergebnisse noch nicht vorliegen)
- nächste Untersuchung (Hinweis: idR. vor Ablauf von 12 Monaten - siehe auch hier)
Der Vorsitzende der Prüfungskommission für Forschungstaucher führte dazu im Jahr 2011 aus: "Ich werde zukünftig unvollständige Unterlagen (bezüglich G31) zusammen mit dem Prüfungsantrag zurücksenden und die Kandidaten nicht zur Prüfung zulassen. Ggf. kann man sich darauf verständigen, die theoretische Prüfung abzunehmen. Eine praktische Prüfung (Schwimmbad / Freiwasser) ist nicht möglich, da die Voraussetzungen als "nicht erfüllt" eine Prüfung nicht zulassen..."
Empfohlenes Rostocker Betriebsarztzentrum für Forschungstaucher (Achtung: Termine nach 4-6 Wochen!):
Dr. Butler / Dr. Wolf
Anschrift
Betriebsarztzentrum Rostock e. V.
Klinikberg 220
18069 Rostock
Telefon: +49 381 811 23 26
Telefax: +49 381 811 23 27
Universitätsangehörige (Angestellte, Studenten mit HiWi-Vertrag) sollten einen Untersuchungsantrag ausfüllen, diesen von der zuständigen Leitung unterschreiben und ans Personaldezernat D4 (Personal / Personalentwicklung) mit der Bitte um Auftragserteilung schicken. Die Beauftragung durch den Arbeitgeber ist erforderlich sonst muss vor Ort Barzahlung geleistet werden.