Ausbildung

Das Forschungstauchzentrum der Universität Rostock bietet einmal jährlich einen berufsbegleitenden Lehrgang zum*zur Forschungstaucher*in entsprechend DGUV R 101-023 an. Hierbei kooperieren die Universität Rostock und das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde, unterstützend weitere Dozierende und erfahrende Ausbildende und Helfende. Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

Der Theorieteil (ca. 80 h Vorlesung/Seminar) kann von allen Universitätsangehörigen kostenfrei besucht werden und findet im Februar - März (9:30 - 16.00 Uhr, 3 Wochen) statt. Die Vorlesungsinhalte beinhalten Gesetzeskunde, Tauchphysik, -technik, -physiologie, -medizin, -unfälle und praktische Verfahren des Forschungstauchens. Die Vorlesung wird mit der Modulprüfung Grundlagen des wissenschaftlichen Tauchens abgeschlossen.

Die praktische Ausbildung ist kostenpflichtig und auf 10 Teilnehmende begrenzt. Voraussetzungen sind eine sehr gute körperliche Kondition und eine Tauchtauglichkeit. Die Tauchtauglichkeit für Forschungstaucher*innen ist eine arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung und darf nur von Berufs- und Arbeitsmediziner*innen mit besonderer Fachkunde ausgeführt werden, die zusätzlich in der Lage sein müssen, den Arbeitsplatz der forschungstauchenden Person einschätzen zu können.

Die praktischen Teile bestehen aus Schwimmhallen- und Freiwasserausbildung:

Das Schwimmhallentraining (6.00 - 8.00 Uhr, mind. 20 h Übungen) und die Theorie (9.00 - 16.00 Uhr) werden drei Wochen lang im Februar - März unterrichtet. Die Freiwasserausbildung beinhaltet 70 Tauchgänge (30 h Tauchzeit), sowie Tauchdienst (ca. 100 h) und findet am Schweriner See (2 Wochen, Anfang Mai) und in der Ostsee (3 Wochen, Juni - Juli) statt. Jeder Lehrgang wird durch eine Prüfung abgeschlossen, die unter Leitung der Prüfungskommission für Forschungstaucher*innen bei der BG Bau steht.